Herzlich willkommen auf unserer Homepage!
Es gab in den letzten Wochen viel Verwirrung und Ärger um die Abrechnung der Professionellen Zahnreinigung (PZR). Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2012 entschieden, dass die Zahnärzte für die PZR keine Pauschalpreise verlangen dürfen. Dafür wurde eine zahnbezogene Abrechnungsposition für diese Leistung geschaffen. Dies hat den Vorteil, dass im Falle der PZR endlich eine Preistransparenz ermöglicht wurde und die unerklärlich hohen Diskrepanzen zwischen allen Zahnarztpraxen nicht länger Bestand haben. Über denn variablen Steigerungsfaktor, der bei der Abrechnungsposition Verwendung findet, lässt sich die Leistung fair und individuell, gemessen an dem Aufwand abrechnen und ergibt bei jedem Patienten einen individuellen Preis. Leider haben die meisten gesetzlichen Krankenkassen die präventive Zahnreinigung als Vorsorgemaßnahme immer noch nicht in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Wir haben aber die Hoffnung, dass sich dies irgendwann ändern wird. Sollten Sie Fragen bezüglich der neuen Preise haben, sprechen Sie bitte uns oder Ihre Prophylaxe-Spezialistin direkt an. Jedenfalls sind wir froh darüber, dass fast alle Patienten, trotz (der zum Teil) erhöhten Kosten verstanden haben, wie wichtig diese Maßnahme für die Mundgesundheit ist und weiterhin unser Prophylaxe-Programm nutzen.
Herzlichst grüßen Sie
Dr. Jan Peter Bach und Dr. Philip Putzer
|
|